Lehrinhalte
• Gefährdungsbeurteilung (GB): Durchführung und Dokumentation anhand der sog. „7 Schritte“
• Rechtsvorschriften und Hilfsmittel zur Durchführung und Dokumentation von GB
• Ermitteln von Gefährdungen durch Gefahrstoffe
o Kennzeichnung von Gefahrstoffen (GHS-Piktogramme, H-Sätze, CMR-Kategorien)
o Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle
• Bewertung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe
o GHS-Spaltenmodell
o Arbeitsplatzgrenzwerte, Gefährdungszahl (vapor hazard ratio)
• Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Labor und in der chemischen Produktion
o STOP-Rangfolge
? Substitution: als vorrangige Maßnahme; Vorteile/Nutzen, Grenzen, Bsp.
? Technische Maßnahmen: Rangfolge bzgl. Wirksamkeit, Bsp.
? Organisatorische Maßnahmen: Betriebsanweisungen, Beschäftigungsbeschränkungen etc.
? Personenbezogene Maßnahmen (u.a. Schutzfaktoren bei Atemschutz, Permeationszeiten bei Handschuhen)
o Besondere Schutzmaßnahmen bei CMR-Stoffen
• Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen: messtechnische und nichtmesstechnische Methoden

Literatur
GefStoffV, MuSchG (Version ab 2018); TRGS: TRGS 201, TRGS 400, TRGS 526 (DGUV Information 213-850), TRGS 555, TRGS 600, TRGS 900; TRGS 910, BG Merkblatt A016, BG Merkblatt A010, BG Merkblatt M053, KMR-Liste, EMKG, GHS-Spaltenmodell, GESTIS-Stoffdatenbank

Voraussetzungen
Empfohlen werden die Kenntnisse der Gefahrstoffkunde I und II Vorlesungen (Rechtskunde und Toxikologie)

Weitere Informationen
Die Veranstaltung ist begrenzt auf 20 Teilnehmende!
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten an drei Halb-Tagen.

Offizielle Kursbeschreibung
Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Element im Arbeitsschutz um ein sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen zu realisieren. Jede Führungskraft, die in einem Unternehmen beschäftigt ist, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, wird mit der Erstellung, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen konfrontiert werden.
In den drei Blockveranstaltungen werden den zukünftigen Führungskräften alle Bestandteile (sog. „7 Schritte“) zur Erstellung, Durchführung und Dokumentation einer GB erläutert. Damit werden sie in die Lage versetzt, beim Eintritt in die Arbeitswelt ihrer Führungsverantwortung bzgl. GB nachkommen zu können.
Das Thema GB ist auch eines der Ziele der „Kampagne 2018-2019: Gesunde Arbeitsplätze Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ der EU-OSHA.

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Semester: SoSe 2025