Lehrinhalte
Sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff, sexuelle/sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung – mit einer Vielzahl von Begriffen werden sexuelle Handlungen vor, an oder mit einer anderen Person bezeichnet, die gegen deren Willen geschehen. Obwohl es für keinen dieser Begriffe eine allgemeingültige Definition gibt, lassen Erhebungen über das Ausmaß der dadurch bezeichneten Handlungen in privaten und öffentlichen Kontexten einen fassungslos zurück.
Und doch würde es zu kurz greifen, unter ‚Gewalt‘ allein diejenigen Erscheinungsformen von Gewalt zu verstehen, in denen körperliche Gewalt als konkrete Aktion sichtbar wird. Auch ungleiche Machtverhältnisse, Strukturen und Zwangssituationen können Gewalt sein – auch im Bereich der Sexualität. Wann aber fängt Gewalt an? Und welche Kriterien gibt es, gewalthaltige von gewalttätigen Formen der Sexualität zu unterscheiden? An welcher Stelle sind Grenzziehungen möglich und nötig? Das wollen wir diskutieren.

Literatur
Literaturempfehlungen in der konstituierenden Sitzung.

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Semester: WiSe 2020/21