Lehrinhalte
Die Vorlesung ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil erfolgt eine Einführung in das Handelsrecht. Ziel ist es, die Bedeutung der Vertragsgestaltung im Unternehmen herauszuarbeiten und dabei die Schwerpunkte handelsrechtlicher Regelungen zu berücksichtigen.
Der zweite Teil ist dem Gesellschaftsrecht gewidmet, insbesondere dem Recht der Personenhandelsgesellschaften sowie den Kapitalgesellschaften, dabei insbesondere der GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Aktiengesellschaft. Behandelt werden darüber hinaus die Grundfragen guter Corporate Governance und die Bedeutung von Compliance. Eingeführt wird auch in das Europäische Gesellschaftsrecht.

Literatur
Brox/Henssler, Handelsrecht (Wertpapierrecht ist nicht prüfungsrelevant)
Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht
Wank, Handels- und Gesellschaftsrecht
Bitter, Gesellschaftsrecht

Voraussetzungen
Gute Kenntnisse der Grundzüge des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere des Vertragsrechts, werden vorausgesetzt.

Weitere Informationen
Die Studierenden sind nach den Veranstaltungen in der Lage,
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[*]die Voraussetzungen für die Anwendung des Handelsrechts zu erkennen.
[*]handelsrechtliche Vertragsgestaltung aus dem Unternehmensbereich in Grundzügen zu durchdringen.
[*]die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen kaufmännischen Geschäftsmittler vorzunehmen.
[*]die Grundstrukturen der wichtigsten Personen- und Kapitalgesellschaftsrechtsformen als Rechtsträger für Unternehmungen zu verstehen.
[*]die Bedeutung guter Corporate Governance und die Bedeutung von Compliance für Unternehmen zu verstehen
[*]mit verschiedenen Gesetzestexten umzugehen.
[*]die Bedeutung europäischer Rechtsentwicklung für das deutsche Recht zu verstehen.
[*]den Kontext rechtlicher Regelungen (z. B. Kaufrecht Handelsrecht, Kapitalmarktrecht Gesellschaftsrecht) zu verstehen.
[*]unter Anwendung des juristischen Gutachtenstils einfache Sachverhalte des deutschen Handels- und Gesell-schaftsrechts gutachterlich zu bearbeiten und Antworten auf einfache Rechtsfragen selbständig zu erarbeiten.
[*]generell die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Haftungsgefahren bei rechtlichen Fragestellungen zu erkennen, einzuschätzen und auf sie einzugehen.
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Semester: WiSe 2021/22