Lehrinhalte
Schwerpunkt der Vorlesung ist das „Rechts- und Juristenmanagement" aus öffentlich-rechtlicher Perspektive – es geht also um rechtliche Herausforderungen im Bürger*-Staat-Verhältnis. Die Kernfragen von Rechtsmethodik und Rechtsdogmatik werden szenarienorientiert unter anderem mit vier Spielfilmen präsentiert, diskutiert und interpretiert („Die Geschichte der Qui Ju" (1992), „Der Fall Jakob von Metzler" (2012), „Terror – Ihr Urteil" (2016) und „Democracy – Im Rausch der Daten" (2015)). Zu diesen Kernfragen wie -antworten gehören: „Zulässigkeit & Begründetheit", „Formelle & materielle Rechtmäßigkeit", Ermittlung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO), „Wahrheit um den Preis der Rechtswidrigkeit?" (§ 136a StPO), Mehrebenenmodell und Unterscheidung von „Recht in Deutschland" und „deutschem Recht", Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien im deutschen und europäischen Recht sowie „rechtliche Disruption von Innovation" (Vorratsdaten„speicherung"szenario 2006 ff.). Zusammengefasst: In Ergänzung zu den Cyberlaw-Vorlesungen, die sich mit spezifischen Herausforderungen der um den Cyberspace ergänzten Realworld befassen (augmented reality) ist „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement" eine Veranstaltung zu einigen „Ewigkeitsmerkmalen" des Rechts"staats" („...", weil die Europäische Union keine Staatsqualität hat).

Vorlesungsdidaktik wie auch die Selektion des Klausur- und Vorlesungsstoffs sind von der „Impactambition" – dem „Brückenbau" zwischen Wissenschaft und Praxis – geprägt. Deshalb ist die integrierte Vorlesung (Vorlesung und Übung gehen ineinander über) taktischer Bestandteil eines bürger(rechts)wissenschaftlichen Projekts der Professorin, die sich in der digitalen Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bildungsherausforderungen von Cybercitizens widmet. Gerade auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen – nicht nur am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – ist deswegen didaktisches Mittel.

Strategisch handelt es sich bei „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement" um einen Beitrag zu einem Lehrangebot einer universellen (Technik-)Rechtsvorlesung. Dies kommt auch in der Erstellung von zwei Fragebögen zur Bedeutung des Rechts in 2017 (und ihrer Beantwortung durch über 200 Studierende) zum Ausdruck. Weitere Einzelheiten über das einheitliche Lehr- und Forschungskonzept (keine Wertung in der Reihenfolge) mit dem Titel „A Standard for a Universal (Technology) Law Lecture"werden demnächst veröffentlicht.

Das Vorlesungsformat ist für Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (Richter, Rechtsanwälte…) anstreben, konzipiert. Sie sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Idealiter entwickeln die Studierenden auch eine Rechtskultur, die sie befähigt, selbstbewusst („confident" – Schwerpunkt: Zitieretikette), authentisch und aktuell mit Rechtstexten (Normen, Rechtsprechung, Verwaltungsentscheidungen) umzugehen. Um diese Kompetenz zu fördern, enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein aktuelles Modul, in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden (in der Vergangenheit etwa „Studiengebührenurteil" des Hessischen Verfassungsgerichtshofs oder Tariftreueentscheidung des Europäischen Gerichtshofs).
* Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.

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