Lehrinhalte
Es handelt sich seit dem Sommersemester 2020 um eine Pioniervorlesung, die die Vorlesungstraditionen des Fachgebiets Öffentliches Recht im Europarecht und im Cyberlaw fortsetzt. Diese Kurzbeschreibung wird durch einen jeweils aktualisierten Veranstaltungstext (Time Management) Langversion - im Rahmen der Legal Open Source (L.O.S.) Strategie ergänzt.
Europarecht Rechts- und Juristenmanagement
In einer quantitativen Betrachtung sollte die Geltung" von Recht in 27 EU-Mitgliedsstaaten und für 446 Millionen Unionsbürger* Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Konsequent setzt die zweiteilige Veranstaltung die Vorlesungen der Professorin zu Europarecht des letzten Jahrzehnts fort.
A Trustworthy AI for Europe
In einer qualitativen Betrachtung ist die Befassung mit Künstlicher Intelligenz (KI) jedenfalls 2020 alternativlos. Eine KI getriebene Welt" (Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI", 26.06.2019, S. 49), die den Wettbewerb zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz auch rechtlich eröffnet, sollte Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Die KI-Rechtsvorlesung befasst sich mit einer Kernmaterie des Cyberlaw (GoCore! - www.gocore.wi.tu-darmstadt.de (19.02.2020)) und setzt insofern die jahrzehntelange Vorlesungstradition des Fachgebiets Öffentliches Recht zu Informations- und Datenschutzrecht" und Cyberlaw I & II" fort.
Die Kombination beider Veranstaltungsteile A Trustworthy AI for Europe" und Europarecht Rechts- und Juristenmanagement" ist aus drei Gründen zwingend: Zum einen will die Europäische Kommission den Binnenmarkt der Vergangenheit (Art. 26 Abs. 2 AEUV) um einen Binnenmarkt der Datenwirtschaft" ergänzen. Zum Zweiten ist die Bildung einer Weltmarke A trustworthy AI for Europe" ("Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence" COM(2019)168 final 08.04.2019, S. 10) erklärtes Programm. Und zum Dritten verlangt die Europäische LER-Formula" für KI (lawful, ethical, robust" entwickelt von einer von der Europäischen Kommission eingesetzten Hochrangigen Unabhängigen Expertengruppe für KI" (AI HLEG)) eine transdisziplinäre KI-Lehre und -Wissenschaft, die an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität selbstverständlich werden sollte.
*Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.
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Es handelt sich seit dem Sommersemester 2020 um eine Pioniervorlesung, die die Vorlesungstraditionen des Fachgebiets Öffentliches Recht im Europarecht und im Cyberlaw fortsetzt. Diese Kurzbeschreibung wird durch einen jeweils aktualisierten Veranstaltungstext (Time Management) Langversion - im Rahmen der Legal Open Source (L.O.S.) Strategie ergänzt.
Europarecht Rechts- und Juristenmanagement
In einer quantitativen Betrachtung sollte die Geltung" von Recht in 27 EU-Mitgliedsstaaten und für 446 Millionen Unionsbürger* Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Konsequent setzt die zweiteilige Veranstaltung die Vorlesungen der Professorin zu Europarecht des letzten Jahrzehnts fort.
A Trustworthy AI for Europe
In einer qualitativen Betrachtung ist die Befassung mit Künstlicher Intelligenz (KI) jedenfalls 2020 alternativlos. Eine KI getriebene Welt" (Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI", 26.06.2019, S. 49), die den Wettbewerb zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz auch rechtlich eröffnet, sollte Kernausbildungsmaterie sämtlicher Studierender und Cybercitizen sein. Die KI-Rechtsvorlesung befasst sich mit einer Kernmaterie des Cyberlaw (GoCore! - www.gocore.wi.tu-darmstadt.de (19.02.2020)) und setzt insofern die jahrzehntelange Vorlesungstradition des Fachgebiets Öffentliches Recht zu Informations- und Datenschutzrecht" und Cyberlaw I & II" fort.
Die Kombination beider Veranstaltungsteile A Trustworthy AI for Europe" und Europarecht Rechts- und Juristenmanagement" ist aus drei Gründen zwingend: Zum einen will die Europäische Kommission den Binnenmarkt der Vergangenheit (Art. 26 Abs. 2 AEUV) um einen Binnenmarkt der Datenwirtschaft" ergänzen. Zum Zweiten ist die Bildung einer Weltmarke A trustworthy AI for Europe" ("Building Trust in Human-Centric Artificial Intelligence" COM(2019)168 final 08.04.2019, S. 10) erklärtes Programm. Und zum Dritten verlangt die Europäische LER-Formula" für KI (lawful, ethical, robust" entwickelt von einer von der Europäischen Kommission eingesetzten Hochrangigen Unabhängigen Expertengruppe für KI" (AI HLEG)) eine transdisziplinäre KI-Lehre und -Wissenschaft, die an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Technischen Universität selbstverständlich werden sollte.
*Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.
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- Lehrende: Viola Schmid
Semester: SoSe 2021