Lehrinhalte
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird der Mensch als ein soziales,
kulturelles Wesen beschrieben. Jedem Menschen wird somit das Recht auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben als Menschenrecht anerkannt. Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention wird dieses Recht auf Teilhabe für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung konkretisiert. Der dort formulierte Anspruch stellt die Gesellschaft und insbesondere auch Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen vor Herausforderungen.

Im Rahmen des Seminars soll zunächst das philosophische und theologische
Begründungsfundament der Menschenrechte erarbeitet werden. Der Aspekt der
Menschenwürde ist dabei zentral. Wir werden auf dieser Basis einen Blick auf
Personengruppen werfen, die für eine Versagung von Teilhabe besonders vulnerabel sind. Ethische Herausforderungen, Chancen und Dilemmata im Kontext der Ermöglichung von Teilhabe, werden anhand von konkreten Fallbeispielen, diskutiert werden.

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Semester: WiSe 2022/23